§ 4 Abs. 2 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der erfüllenden Gemeinde Krostitz und der Gemeinde Schönwölkau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 22 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Stadt Kirchberg als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg und Hirschfeld ist eine Verwaltungsgemeinschaft…
§ 22 Abs. 1 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinden Birkwitz-Pratzschwitz und Graupa werden in die Große Kreisstadt Pirna eingegliedert.
§ 22 Abs. 2 SN-2096Verwaltungseinheit Hirschfelde
Zwischen der Gemeinde Hirschfelde als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Dittelsdorf und Schlegel ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 Abs. 2 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.