§ 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 3 Abs. 3 SN-2096Verwaltungseinheit Königsbrück
Die Gemeinde Neukirch hat mit der Stadt Königsbrück und der Gemeinde Laußnitz den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft…
§ 17 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Nossen als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Heynitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 26 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Bad Schandau als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Porschdorf, Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna ist eine Verwaltungsgemeinschaft…
§ 7 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Gemeinde Neukieritzsch als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Lobstädt ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.