§ 15 Abs. 4 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Kittlitz hat mit der Stadt Löbau und den Gemeinden Großschweidnitz, Lawalde und Rosenbach den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 4 Abs. 2 SN-1260Verwaltungseinheit Krostitz
Zwischen der erfüllenden Gemeinde Krostitz und der Gemeinde Schönwölkau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 22 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Stadt Kirchberg als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg und Hirschfeld ist eine Verwaltungsgemeinschaft…
§ 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 2 SN-1260Verwaltungseinheit Delitzsch
Zwischen der Stadt Delitzsch als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Döbernitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.