§ 23 Abs. 2 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 12 Abs. 2 SN-2096Verwaltungseinheit Großpostwitz/O.L.
Zwischen der Gemeinde Großpostwitz/O.L. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Obergurig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 8 SN-2096Verwaltungseinheit Doberschau-Gaußig
Die Gemeinden Gaußig und Gnaschwitz-Doberschau werden zur Gemeinde Doberschau-Gaußig vereinigt.
§ 14 SN-2096Verwaltungseinheit Neschwitz
Zwischen der Gemeinde Neschwitz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Puschwitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 1 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinden Plotitz und Stauchitz werden zur Gemeinde Stauchitz vereinigt.