§ 25 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Döbrichau wird in die Gemeinde Beilrode eingegliedert.
§ 15 Abs. 1 SN-2096Verwaltungseinheit Löbau
Die Gemeinde Ebersdorf wird in die Stadt Löbau eingegliedert.
§ 17 SN-2096Verwaltungseinheit Eibau
Die Gemeinden Neueibau und Walddorf werden in die Gemeinde Eibau eingegliedert.
§ 23 Abs. 1 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinden Meusegast und Röhrsdorf werden in die Stadt Dohna eingegliedert.
§ 18 SN-2096Verwaltungseinheit Oderwitz
Die Gemeinden Niederoderwitz und Oberoderwitz werden zur Gemeinde Oderwitz vereinigt