§ 14 SN-2096Verwaltungseinheit Neschwitz
Zwischen der Gemeinde Neschwitz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Puschwitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 Abs. 1 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinden Meusegast und Röhrsdorf werden in die Stadt Dohna eingegliedert.
§ 3 Abs. 1 SN-2096Verwaltungseinheit Königsbrück
Aus der Gemeinde Neukirch werden von der Gemarkung Weißbach b. Königsbrück in die Stadt Königsbrück eingegliedert:
§ 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
In die Stadt Schkeuditz werden folgende Gemeinden eingegliedert:
§ 4 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Kletzen-Zschölkau wird in die Gemeinde Krostitz eingegliedert.