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Die §§ 30, 31, 33, 35, 38 bis 40, 46, 47, 49, 51 bis 54 und 56 bis 60 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. § 55 tritt rückwirkend zum 1. Januar 1998 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft. § 52 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 52 Abs. 3 Satz 2 und 3 treten am 1. Januar 2004 außer Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 28. Oktober 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident In Vertretung Dr. Hans Geisler Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Der Sächsische Staatsminister des Innern Klaus Hardraht
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