Art. 1 Abs. 3 Nr. 1 SN-9681Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
Art. 2 Abs. 3 Nr. 9 Buchst. a Doppelbuchst. bb SN-12595Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen
Es wird folgender Satz angefügt:
§ 8 Abs. 3 SN-1133Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen
Das Benennungsrecht der aufnehmenden Gemeinden gemäß § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301,…
Art. 1 Abs. 3 Nr. 61 Buchst. c SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 2 und die Angabe „§ 97 Abs. 1, §§ 100 und 101“ wird durch die Angabe „§ 94a Abs. 1 und § 101“ ersetzt.
§ 5 Abs. 4 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Die Benennung der Gemeindeteile sowie der innerhalb der bebauten Gemeindeteile dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken ist…