§ 5 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Röderaue als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Wülknitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 15 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Stadt Grimma als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Großbardau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 1 Abs. 2 SN-2096Verwaltungseinheit Großröhrsdorf
Zwischen der Stadt Großröhrsdorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Bretnig-Hauswalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 SN-2096Verwaltungseinheit Herrnhut
Zwischen der Stadt Herrnhut als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Berthelsdorf, Großhennersdorf und Strahwalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
§ 29 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Leubnitz wird in die Große Kreisstadt Werdau eingegliedert.