Art. 1 Nr. 2 Buchst. b SN-21509Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst
Nach Satz 5 wird folgender Satz eingefügt:
Art. 3 SN-5099Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Staatsfinanzdienst…
Art. 2 SN-5099Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienst…
Art. 1 Nr. 7 Buchst. b SN-18562Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Absatz 2 wird Absatz 1 und wie folgt geändert:
Art. 11 Nr. 3 Buchst. b SN-12363Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Die Wörter „Oberfinanzdirektion Chemnitz“ werden durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.