Art. 2 SN-5099Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienst
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienst…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. a SN-21509Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst
In Satz 5 wird die Angabe „mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme von § 28 anstelle des Staatsministeriums der Finanzen die Hochschule Meißen (FH) und…
Art. 1 Nr. 1 SN-21050Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst
§ 5 wird wie folgt geändert:
Art. 8 SN-1365Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Elternzeitverordnung und anderer Verordnungen
§ 9 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für…
Art. 11 Nr. 3 Buchst. b SN-12363Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Die Wörter „Oberfinanzdirektion Chemnitz“ werden durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.