Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Gesetz wird geladen …
Art. 2 SN-5099 — Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienst | Junoda