§ 8 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
Die ordentlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs unterrichten den Präsidenten oder die Präsidentin, falls sie durch Ortsabwesenheit oder Krankheit für…
§ 16 Abs. 3 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
Ist ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs verhindert, so zeigt es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Präsidenten oder der Präsidentin an; die…
§ 7 Abs. 1 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Ist ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs verhindert, seine richterlichen Befugnisse wahrzunehmen, tritt an dessen Stelle der gewählte Vertreter. Ist auch…
§ 8 Abs. 1 SächsVerfGHGSächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
Die Präsidentin oder der Präsident hat den Vorsitz im Verfassungsgerichtshof und führt die Geschäfte des Verfassungsgerichtshofes. Deren oder dessen ständige…
§ 2 Abs. 5 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
1Ist der Präsident/die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs verhindert, so vertritt ihn/sie der Vizepräsident/die Vizepräsidentin. 2Ist auch der…