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In den Karten 8.1 bis 8.6 (Grünlandnutzung) und den Karten 6.1 bis 6.6 beziehungsweise 7.1 bis 7.6 (Ackernutzung) ist eine Klassifizierung mit unterschiedlichem Untersuchungsbedarf für Lebens- und Futtermittel dargestellt. Diese erfolgt auf Grundlage der Über- oder Unterschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) sowie von Empfehlungswerten der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (Anlage 2, Tabellen 5 bis 7).
Für private Nutzgärten sind den Karten 6.5.1 (Maßstab 1 : 50 000) und 6.6.1 (Maßstab 1 : 50 000) in Anlehnung an die feldblockbezogenen Klassen Über- oder…
In Nutzgärten hat der Grundstückseigentümer oder Nutzer eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass durch den Schadstoffübergang vom…
Vorhandene Subnutzungen (§ 2 Nr. 29) innerhalb der jeweiligen Nutzungskategorie sind bei der Betrachtung zu beachten und die jeweiligen Maßnahmen gemäß den…
Für private Nutzgärten können sich aus den in Absatz 1 benannten Karten Über- beziehungsweise Unterschreitungen von Prüf- und Maßnahmenwerten der…
Der Grundstückseigentümer oder Nutzer hat sicherzustellen, dass durch den Schadstoffübergang vom Boden in die Nutzpflanze keine Gefährdungen oder erheblichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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