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Die Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 30. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 379, 668), die zuletzt durch die Verordnung vom 3. Februar 2026 (SächsGVBl. S. 65) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 22 die folgende Angabe eingefügt: „§ 22a Nutzung privater mobiler Endgeräte“.
Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt:
„§ 22a Nutzung privater mobiler Endgeräte Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 8 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
die Nutzung im Einzelfall von der Lehrkraft zugelassen wurde oder
die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.“
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