Art. 1 Abs. 2 Nr. 8 SN-21605Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Förderschulen
§ 9 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
Art. 1 Abs. 10 Nr. 16 SN-17704Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Vorschriften über die Unterrichtung und Betreuung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Die §§ 14a bis 17 werden durch die folgenden §§ 14a bis 17 ersetzt:
Art. 2 Nr. 2 SN-10663Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Grundschulen, der Schulordnung Förderschulen und der Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen
In § 11 Abs. 1 wird die Angabe „(SächsGVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt.
Art. 2 Abs. 4 Nr. 6 SN-11450Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Änderung der Schulordnung Grundschulen, der Schulordnung Förderschulen, der Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen und der Schulordnung Gymnasien
§ 16 wird wie folgt geändert:
Art. 4 Nr. 2 SN-12516Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung und zur Änderung der Abendgymnasien- und Kollegverordnung, der Prüfungsverordnung Waldorfschulen, der Schulordnung Förderschulen, der Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen und der Sächsischen Unterbringungsverordnung
§ 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert: