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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen – SOFS) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. Juli 2010 (SächsGVBl. S. 228), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift, § 13 Abs. 8, § 18 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, § 22 Abs. 1 Satz 2, § 24 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 1, § 29 Abs. 4 Satz 1 sowie § 33 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 3 werden nach dem Wort „Kultus“ jeweils die Wörter „und Sport“ gestrichen.
§ 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 4 werden nach dem Wort „Geburtsurkunde“ die Wörter „oder eine beglaubigte Kopie derselben“ eingefügt.
In Satz 5 wird die Angabe „Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940, 941)“ durch die Angabe „Gesetz vom 14. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 270)“ ersetzt.
§ 16 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird nach dem Wort „Bildungsempfehlung“ die Angabe „, wenn die Pflicht zum Besuch der Förderschule aufgehoben wird oder gemäß Absatz 4 endet oder der Schüler voraussichtlich in einer anderen allgemein bildenden Schule nach Maßgabe der Schulintegrationsverordnung unterrichtet werden kann“ eingefügt.
In Satz 2 wird die Angabe „§ 9 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen – SOMIAP) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 16. Juli 2010 (SächsGVBl. S. 228, 229)“ durch die Angabe „§ 10 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen – SOMIA) vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348, 374),“ ersetzt.
In Satz 4 wird die Angabe „SOMIAP“ durch die Angabe „SOMIA“ ersetzt.
In § 34 Abs. 5 wird die Angabe „§ 25 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 SOMIAP“ durch die Angabe „§ 28 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 SOMIA“ ersetzt.
In § 11 Abs. 1 wird die Angabe „(SächsGVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt.
In § 34 Absatz 5 werden die Wörter „§ 28 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 SOMIA“ durch die Wörter „§ 28 Absatz 1 bis 3 und Absatz 5 der Schulordnung Mittel- und…
Absatz 5 Satz 2 und 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
In § 2 Abs. 1 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 153)“ die Angabe „,zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 6. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 403, 406),…
In § 15 Abs. 1 Satz 5 wird die Angabe „4“ durch die Angabe „5“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.