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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen – SOFS) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412, 414), wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1, § 8 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 3 Satz 1, § 13 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 3 sowie § 32 Abs. 1 werden die Wörter „des Regionalschulamtes“ jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
In § 11 Abs. 1 wird die Angabe „(SächsGVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt.
In § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 2 und § 20 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „vom Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
§ 13 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „beim Regionalschulamt“ durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
In Absatz 7 Satz 2 wird das Wort „Es“ durch das Wort „Sie“ ersetzt.
In § 13 Abs. 2 Satz 1 und § 15 Abs. 1 Satz 4 werden die Wörter „Das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
In § 13 Abs. 7 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 3 sowie Abs. 3 Satz 2, § 20 Abs. 3 und § 34 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
In § 14 Abs. 1 Satz 5 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 330),“ die Angabe „das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940, 941) geändert worden ist,“ eingefügt.
§ 16 Abs. 4 Satz 1 und 3 wird gestrichen.
§ 20 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 1 wird gestrichen.
In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „dem Regionalschulamt“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
In § 32 Absatz 1 werden die Wörter „Sächsischen Bildungsagentur“ durch das Wort „Schulaufsichtsbehörde“ ersetzt.
§ 9 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
In Absatz 3 werden die Worte „die Schulaufsichtsbehörde“ durch die Worte „das zuständige Regionalschulamt“ ersetzt.
§ 16 wird wie folgt geändert:
In Absatz 6 werden die Wörter „den Schulaufsichtsbehörden“ durch die Wörter „der Schulaufsichtsbehörde“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.