Art. 2 Abs. 1 SN-2212Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-2206Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-1232Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-2723Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-20242Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.