Art. 2 Abs. 2 SN-2723Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz…
Art. 3 Abs. 2 SN-1721Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Krebsregistergesetz
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 14 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Das…
Art. 2 Abs. 2 SN-10709Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt…
Art. 2 Abs. 2 SN-2172Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 2 SN-21221Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft…