§ 4 Abs. 4 BauStiftGGesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen des Stiftungszwecks und mit Zustimmung des Stiftungsrats Leistungen für Dritte zu erbringen.
§ 2 Abs. 6 SN-2218Stiftungszweck
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
§ 5 Abs. 3 SSKGGesetz Nr. 1803 über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSKG) Vom 24. April 2013
Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen, Spenden (Geld- oder Sachleistungen) und Zuwendungen von Todes wegen anzunehmen. Diese Leistungen sind unter…
§ 4 Abs. 2 MuKStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Leistungen aus Mitteln der Stiftung dürfen nur gewährt oder zugesagt werden, wenn die Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht…
§ 5 Nr. 4 SN-4870Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt
sonstigen Einnahmen und Zuwendungen (Zuschüsse), soweit sie nicht dem Stiftungsvermögen zuzuführen sind.