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Die Stiftung finanziert sich aus eigenen Mitteln, Zuschüssen und Spenden sowie aus Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes.
Die Zuwendungen des Landes in Form institutioneller Förderungen und Projektförderungen sind nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu verwenden.
Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen, Spenden (Geld- oder Sachleistungen) und Zuwendungen von Todes wegen anzunehmen. Diese Leistungen sind unter Berücksichtigung etwaiger von der oder dem Zuwendenden getroffener Auflagen zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.