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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten des Freistaates Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung – SächsAZVO) vom 12. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 75), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. März 1996 (SächsGVBl. S. 122), wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Kalenderhalbjahr“ durch das Wort „Kalenderjahr“ ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort „Kalenderhalbjahres“ durch das Wort „Kalenderjahres“ ersetzt.
Die Sätze 2 und 3 werden gestrichen.
In Absatz 3 werden die Wörter „sind die freien Tage“ durch die Wörter „ist der freie Tag“ ersetzt.
In § 8 Abs. 1 werden die Wörter „endet die regelmäßige Arbeitszeit um 12.00 Uhr“ durch die Wörter „ist dienstfrei“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.