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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach ( LbVO ) vom 18. März 1993 (SächsGVBl. S. 283), zuletzt geändert durch Artikel 3 Nr. 6 der Verordnung vom 19. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 212, 219), wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „das zuständige Regionalschulamt” durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
In Satz 2 wird das Wort „Dieses” durch das Wort „Diese” ersetzt.
§ 5 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „dem zuständigen Regionalschulamt, Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen,” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In Absatz 2 wird die Angabe „vom 26. März 1992 (SächsGVBl. S. 173), geändert durch Verordnung vom 4. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 157),” durch die Angabe „vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Februar 2007 (SächsGVBl. S. 30), in der jeweils geltenden Fassung,” ersetzt.
In § 6 Abs. 1 wird die Angabe „gemäß Anlage 1 dieser Verordnung” gestrichen.
In § 6 Abs. 3 Satz 2 und § 12 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „Das Regionalschulamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
§ 8 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „Das zuständige Regionalschulamt” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
In Satz 3 werden die Wörter „den Staatlichen Seminaren” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 9 Satz 2 werden die Wörter „einem Staatlichen Seminar des entsprechenden Lehramtes” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 10 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „Seminarausbildung” durch die Wörter „Ausbildung an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 11 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „dem zuständigen Regionalschulamt, Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 12 Abs. 1 werden die Wörter „gemäß Anlage 2 dieser Verordnung” gestrichen.
In § 13 Abs. 2 werden die Wörter „den Seminaren und” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur und den” ersetzt.
Die Anlagen zu §§ 6, 12 und 15 werden aufgehoben.
Satz 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. die Sächsische Bildungsagentur und”.
In Absatz 5 werden die Wörter „dem Regionalschulamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 4 Abs. 2 wird das Wort „Regionalschulämter” durch die Wörter „Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
In Satz 4 werden die Wörter „Sächsischen Bildungsagentur“ durch das Wort „Schulaufsichtsbehörde“ ersetzt.
In Absatz 4 Satz 1 und 2 wird das Wort „Schulaufsichtsbehörden“ jeweils durch die Wörter „Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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