Art. 3 Abs. 2 SN-18558Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verbesserung der Sicherheit baulicher Anlagen
Für Stellvertreter, die bis zum 11. Januar 2020 gegenüber der Anerkennungsbehörde benannt worden sind, gilt Absatz 1 entsprechend.“
§ 7 Abs. 1 PÜZAVOVerordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach der Landesbauordnung (PÜZ-Anerkennungsverordnung - PÜZAVO) Vom 26. Januar 2011
Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig Leiterin oder Leiter einer nach bisherigem Recht anerkannten Prüfstelle oder…
§ 14 NRW-29992Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO NRW)*)
Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die Leitungstätigkeit einer nach bisherigem Recht anerkannten Prüfstelle oder…
§ 90 Abs. 6 SächsBOSächsische Bauordnung
Bestehende Anerkennungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen bleiben in dem bis zum 24. November 2017 geregelten Umfang wirksam. Vor dem 25.…
Art. 1 Abs. 6 SN-17466Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
Bestehende Anerkennungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen bleiben in dem bis zum 24. November 2017 geregelten Umfang wirksam. Vor dem 25.…