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Das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 341), wird wie folgt geändert:
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Die Angabe zu § 21 wird wie folgt gefasst: „Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweisung“.
Die Angabe zu § 44 wird wie folgt gefasst: „(aufgehoben)“.
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 wird wie folgt gefasst: „6. wenn sie sich innerhalb eines Kontrollbereichs aufhält, der von der Polizei eingerichtet worden ist, um Straftaten im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung oder § 27 des Versammlungsgesetzes zu verhindern.“
§ 21 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweisung“.
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Polizei kann eine Person für bis zu 7 Tage aus einer Wohnung und dem unmittelbar angrenzenden Bereich verweisen und ihr die Rückkehr in diesen Bereich untersagen, wenn dies zur Abwehr einer von dieser Person ausgehenden gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit von Bewohnern derselben Wohnung erforderlich ist.“
In § 39 Abs. 9 Satz 2 werden die Worte „oder der weiteren Verwendung“ gestrichen.
§ 45 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) § 16 Abs. 4 Satz 1 und 2 sowie § 17 Abs. 4 SächsDSG gelten entsprechend.“
§ 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Höhere Verwaltungsbehörden Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind die Regierungspräsidien.“
In Nummer 4 wird die Angabe „§ 36 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 35 Abs. 2“ ersetzt.
§ 24 wird wie folgt geändert: In Nummer 6 und 7 wird jeweils die Angabe „§ 19 Abs. 1 Nr. 4 oder 5“ durch die Angabe „§ 19 Abs. 1 Nr. 4, 5 oder 6“ ersetzt.
§ 19 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
In § 49 werden die Angabe „§§ 18 bis 20“ durch die Angabe „§§ 19 bis 21“ sowie die Angabe „§ 19 Abs. 4“ durch die Angabe „§ 20 Abs. 4“ ersetzt.
Nach § 34 wird folgender § 34a eingefügt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.