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Die Nahverkehrspläne nach § 5 Abs. 1 ÖPNVG gelten für folgende Gebiete:
Im Nahverkehrsraum Vogtland für das Gebiet des Vogtlandkreises;
im Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau für die Gebiete der Kreisfreien Stadt Chemnitz, der Landkreise Mittelsachsen und Zwickau sowie des Erzgebirgskreises;
im Nahverkehrsraum Leipzig für die Gebiete der Kreisfreien Stadt Leipzig, der Landkreise Leipzig und Nordsachsen;
im Nahverkehrsraum Oberelbe für die Gebiete der Kreisfreien Stadt Dresden, der Landkreise Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge;
im Nahverkehrsraum Oberlausitz/Niederschlesien für die Landkreise Bautzen und Görlitz.
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