Gesetze
Gesetz wird geladen …
§ 16 FFAVO wird wie folgt geändert:
Die Angabe „(1)“ vor dem Wort „Ordnungswidrig“ entfällt.
Absatz 2 wird aufgehoben.
Soweit im Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 25 des Gesetzes…
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:
§ 12 wird wie folgt gefasst:
§ 13 wird wie folgt geändert:
Der bisherige § 17 wird § 18.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.