Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Feldes- und Förderabgaben (FFAVO) vom 21. Juli 1997 (SächsGVBl. S. 521) wird wie folgt geändert: „Für den Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 2003 werden Abgabepflichtige befreit von der Förderabgabe auf Marmor, Bodenschatzziffer 9.10.“
§ 11 wird aufgehoben.
§ 13 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Nach Nr. 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. 4,6 von Hundert des Marktwertes für den Erhebungszeitraum 1997,“
Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3.
§ 15 wird wie folgt geändert:
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
In Absatz 1 wird die Angabe „1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 1998“ durch die Angabe „1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2003“ ersetzt.
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:
Soweit im Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 25 des Gesetzes…
§ 13 wird wie folgt geändert:
§ 12 wird wie folgt gefasst:
Absatz 2 wird aufgehoben.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.