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Die Wahl der Vertreter der Lehrer in der Schulkonferenz und ihrer Stellvertreter erfolgt in der Gesamtlehrerkonferenz.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle in der Gesamtlehrerkonferenz Stimmberechtigten.
Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl; bei nochmaliger Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht als Mitglieder Gewählten sind Stellvertreter der Mitglieder der Schulkonferenz.
Im Verhinderungsfalle werden die Mitglieder der Schulkonferenz von den Vertretern in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl vertreten. Beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der Schulkonferenz rücken die Stellvertreter entsprechend nach.
Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter in der Schulkonferenz aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder der Gesamtlehrerkonferenz nach § 43 Absatz 3…
Die Lehrerkonferenz wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer für die Schulkonferenz. Gewählte sind verpflichtet, die Wahl…
Die Gesamtlehrerkonferenz, der Elternrat und der Schülerrat wählen jeweils ihre Vertreter und deren Stellvertreter.
1Zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten treten die gemäß § 58 in den Schulregionen…
1Die gewählten Wahlmänner der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten treten nach Schulformen zu getrennten Wahlen zusammen und wählen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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