Art. 2 SN-4345Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an…
Art. 2 SN-4629Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in seiner vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 10 SN-10119Gesetz zur Änderung von landesrechtlichen Vorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts und anderer Gesetze
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Petitionsausschußgesetzes und des Untersuchungsausschußgesetzes in der vom Inkrafttreten…
Art. 2 SN-4631Viertes Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-12748Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Das Staatsministerium der Justiz und für Europa kann den Wortlaut des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…