Art. 2 SN-4631Viertes Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-9716Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-18159Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Justizgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SN-2282Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verwaltungsvorschriftengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Verwaltungsvorschriftengesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden…
Art. 4 SN-17098Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes und des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen
Das Staatsministerium der Justiz kann jeweils den Wortlaut des Sächsischen Justizgesetzes und des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen in der vom…