Art. 2 SN-4629Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in seiner vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-9716Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-18159Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Justizgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 3 SN-5226Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz macht den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes in ihrer vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…
Art. 2 SN-2282Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verwaltungsvorschriftengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Verwaltungsvorschriftengesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden…