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Das Kuratorium besteht aus
dem Ministerpräsidenten als Kuratoriumsvorsitzendem,
dem Staatsminister für Wissenschaft und Kunst als geschäftsführendem Kurator,
dem Staatsminister für Kultus,
dem Staatsminister der Finanzen,
dem Staatsminister des Innern und
dem Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit,
zwei aus der Mitte des Landtages gewählten Abgeordneten und
drei von den kommunalen Spitzenverbänden gewählten Mitgliedern: Einem Landrat und zwei Bürgermeistern, davon einer aus einer Kreisfreien Stadt.
Der Präsident und der Vizepräsident des Stiftungsvorstandes nehmen beratend an den Sitzungen des Kuratoriums teil.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.