§ 1 Abs. 2 IntBeirVO SNIntegrationsbeiratsverordnung
Der Landesbeirat für Integration und Teilhabe gibt seine Stellungnahmen nach Absatz 1 Nummer 1 in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab, nachdem ihm die…
Art. 13 Abs. 4 32008D0114Der Generaldirektor kann bei Bedarf dem Beirat für die Abgabe seiner Stellungnahme eine Frist setzen. Diese Frist muss, von der Benachrichtigung der Mitglieder…
§ 14 Abs. 4 SächsSchulnetzVOSächsische Schulnetzplanungsverordnung
Äußern sich die Beteiligten nicht innerhalb einer von der obersten Schulaufsichtsbehörde gesetzten Frist, die mindestens drei Monate betragen muss, gilt das…
§ 39 Abs. 3 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Die Stellungnahme des Präsidialrats ist schriftlich zu begründen und binnen zwei Wochen nach Eingang des Antrags abzugeben. Äußert sich der Präsidialrat nicht…
§ 6 Abs. 1 MBVerfVVerordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme durch die Stellungnahmeberechtigen zu dem Beschlussentwurf soll nicht kürzer als vier…