§ 4 Abs. 7 VwSchulG SL 2022Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule Vom 16. Februar 2022*)
In dringenden Fällen können Beschlüsse im Umlaufverfahren getroffen werden, wenn kein Mitglied des Verbandsausschusses dieser Verfahrensweise widerspricht und…
§ 7 Abs. 5 DiGZStVwAbk SLVerwaltungsabkommen über die Zentralstelle für die Vorbereitung der Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems - Digitalfunk - (ZED) 9. Mai 2001 bis 25. Januar 2002
Im Einzelfall kann bei Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt werden.
§ 35 Abs. 5 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
Die vorsitzende Person kann nach näherer Regelung in der Geschäftsordnung im Umlaufverfahren in von der Dienststelle zugelassener schriftlicher oder…
Art. 1 Satz 2 Nr. 8 SN-16771Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze
„(5) Der Vorsitzende kann nach näherer Regelung in der Geschäftsordnung im schriftlichen Umlaufverfahren beschließen lassen, wenn dem kein Mitglied…
§ 38 Abs. 3 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
In einfach gelagerten Angelegenheiten, die durch die Geschäftsordnung nicht anderweitig übertragen sind, kann die oder der Vorsitzende im schriftlichen oder…