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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Aufwandsentschädigung der Kreisbrandmeister und der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren im Freistaat Sachsen (Feuerwehr-Entschädigungsverordnung – Fw-EntschVO) vom 28. Dezember 1999 (SächsGVBl. 2000 S. 15) wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „600 DM“ durch die Angabe „306,78 EUR“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „5 DM“ durch die Angabe „2,56 EUR“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird die Angabe „20 DM“ durch die Angabe „10,23 EUR“ ersetzt.
In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „10 DM“ durch die Angabe „5,11 EUR“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „180 DM“ durch die Angabe „92,03 EUR“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „5 DM“ durch die Angabe „2,56 EUR“ und die Angabe „40 DM“ durch die Angabe „20,45 EUR“ ersetzt.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „100 DM“ durch die Angabe „51,13 EUR“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „150 DM“ durch die Angabe „76,69 EUR“ ersetzt.
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „80 DM“ durch die Angabe „40,90 EUR“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „40 DM“ durch die Angabe „20,45 EUR“ ersetzt.
In Absatz 5 wird die Angabe „90 DM“ durch die Angabe „46,02 EUR“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 wird die Angabe „DM“ durch die Angabe „Euro“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.