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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – SächsBO-DurchführVO) vom 15. September 1999 (SächsGVBl. S. 553), geändert durch Verordnung vom 10. März 2000 (SächsGVBl. S. 129), wird wie folgt geändert:
§ 24 Abs. 2 Nr. 8 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „1 000 000 DM“ wird durch die Angabe „500 000 EUR“ ersetzt.
Die Angabe „500 000 DM“ wird durch die Angabe „250 000 EUR“ ersetzt.
§ 25 Abs. 2 Satz 5 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird die Angabe „150 DM“ durch die Angabe „76,69 EUR“ ersetzt.
In Nummer 2 wird die Angabe „180 DM“ durch die Angabe „92,03 EUR“ ersetzt.
In Nummer 3 wird die Angabe „50 DM“ durch die Angabe „25,56 EUR“ ersetzt.
In Nummer 4 wird die Angabe „100 DM“ durch die Angabe „51,13 EUR“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.