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Dieses Gesetz tritt am 1. September 1993 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Ausgleich notwendiger Personalkosten für Horterzieher vom 2. September 1991 (SächsGVBl. S. 387) außer Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 19. August 1993 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident In Vertretung Friedbert Groß Der Staatsminister für Kultus Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie In Vertretung Dr. Rolf Jähnichen Der Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
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