Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie kann den Wortlaut des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntmachen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.