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Forstbeamte mit Laufbahnbefähigung für die erste und zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Forstdienst sowie vergleichbare Angestellte (Forstbedienstete) haben während des Dienstes Dienstkleidung zu tragen. Der Dienstvorgesetzte kann das Tragen von Zivilkleidung genehmigen.
Art, Umfang und Ausführung der Dienstkleidung ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Verordnung.
Für körperschaftliche Forstbedienstete ergeben sich Art, Umfang und Ausführung der Dienstkleidung aus Anlage 1 zu dieser Verordnung. Für die zum Tragen von…
Körperschaftliche Forstbedienstete sowie Angestellte im Privatforstdienst, denen eine Berufsbezeichnung nach Absatz 1 verliehen worden ist, können als…
Dienstkräfte der Landesforstverwaltung mit abgeschlossener forstlicher Ausbildung sind nach Maßgabe einer vom Ministerium zu erlassenden Verwaltungsverordnung…
„Für die zum Tragen von Dienstkleidung verpflichteten körperschaftlichen Forstbediensteten der unteren Forstbehörden gilt § 3 entsprechend.“
Die zum Tragen von Dienstkleidung verpflichteten Forstbeamtinnen und Forstbeamten erhalten einen Dienstkleidungszuschuss.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.