§ 6 SN-3400Funktionsabzeichen
Die körperschaftlichen Forstbediensteten tragen Funktionsabzeichen nach Maßgabe der Anlage 3, soweit sie eine vergleichbare Funktion ausüben. Die Verwendung der…
§ 5 SN-3400Dienstabzeichen
Die körperschaftlichen Forstbediensteten tragen zur Dienstkleidung ein gemäß Anlage 2 Nr. 2 gestaltetes Ärmelabzeichen, das auf den Dienstherrn hinweist. Sie…
§ 7 Abs. 1 SN-3400Berufs- und Dienstkleidung
Privatforstbedienstete, die gemäß § 44 Abs. 3 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen befugt sind, die Dienstkleidung der Forstbediensteten des Freistaates…
Anlage 3 SN-3400Funktionsabzeichen
Funktionsabzeichen 1 Schulterstücke Beim großen Dienstanzug werden Schulterstücke auf der Dienstjacke getragen. Sie werden durch eine Schlaufe gehalten und mit…
§ 44 Abs. 3 SächsWaldGWaldgesetz für den Freistaat Sachsen
Körperschaftliche Forstbedienstete sowie Angestellte im Privatforstdienst, denen eine Berufsbezeichnung nach Absatz 1 verliehen worden ist, können als…