§ 2 Abs. 1 SN-3004Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Wahl der Beisitzer in den Ausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-11420Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-10492Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Erlass der EnEV-Durchführungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-18608Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes für den Bereich der Berufsfachschulen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
Art. 2In SN-2434Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Zuständigkeiten im Bereich der Heilberufe und Pharmazie
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: