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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Beisitzer in den Ausschüssen und Kammern nach dem Wehrpflichtgesetz und Kriegsdienstverweigerungsgesetz vom 17. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 245) außer Kraft. Dresden, den 14. Juli 1995 Der Ministerpräsident In Vertretung Steffen Heitmann Der Staatsminister der Justiz Der Staatsminister des Innern In Vertretung Steffen Heitmann Der Staatsminister der Justiz
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