Art. 1 Nr. 5 SN-17927Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Forstdienstkleidungsverordnung
§ 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Übergangsbestimmung Im persönlichen Besitz der Forstbediensteten vorhandene Dienstkleidung in der bis zum 31. Dezember 2018…
§ 1 Abs. 1 SN-3400Dienstkleidung
Forstbeamte mit Laufbahnbefähigung für die erste und zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit dem fachlichen…
§ 4 SN-3400Dienstkleidung
Für körperschaftliche Forstbedienstete ergeben sich Art, Umfang und Ausführung der Dienstkleidung aus Anlage 1 zu dieser Verordnung. Für die zum Tragen von…
§ 68 Abs. 2 NRW-26994Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)
Nichtstaatliche Forstbedienstete dürfen als Dienstkleidung die Dienstkleidung der Forstbediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen mit vergleichbarer…
§ 3 Abs. 2 SN-3400Dienstkleidungszuschuß
Der Dienstkleidungszuschuß wird nur für die Zeit gewährt, während der der Forstbedienstete Aufgaben des forstlichen Dienstes wahrnimmt. Der…