§ 7 Abs. 2 SN-3400Berufs- und Dienstkleidung
Privatforstbedienstete, die nach § 50 Abs. 3 Nr. 2 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen als Forstschutzbeauftrage verpflichtet sind, tragen die…
§ 1 Abs. 1 SN-3400Dienstkleidung
Forstbeamte mit Laufbahnbefähigung für die erste und zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit dem fachlichen…
§ 44 Abs. 3 SächsWaldGWaldgesetz für den Freistaat Sachsen
Körperschaftliche Forstbedienstete sowie Angestellte im Privatforstdienst, denen eine Berufsbezeichnung nach Absatz 1 verliehen worden ist, können als…
§ 68 Abs. 2 NRW-26994Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)
Nichtstaatliche Forstbedienstete dürfen als Dienstkleidung die Dienstkleidung der Forstbediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen mit vergleichbarer…
§ 2 Abs. 1 SN-3400Dienst- und Funktionsabzeichen
Die Forstbediensteten tragen Dienstabzeichen nach Anlage 2 Nr. 1 und 2 zu dieser Verordnung.