Art. 2 SN-3458Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, den Wortlaut des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen in der vom Inkrafttreten dieses…
Art. 8 Abs. 1 SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Gemeindeordnung, der Sächsischen Landkreisordnung, des Sächsischen Gesetzes über kommunale…
Art. 2 SN-3448Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften und zur Vorbereitung der Gemeindegebietsreform
Das Sächsische Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Kommunalrechtsänderungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung…
Art. 7 SN-13958Wiederaufbaubegleitgesetz
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung…