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Das Sächsische Ausführungsgesetz zum Fleischhygienegesetz (SächsGFlHGAG) vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 118, 119) wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 1, § 3 Satz 1, § 6 Abs. 6 wird jeweils die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
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