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Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) vom 4. Februar 1992 (SächsGVBl. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 513, 515), wird wie folgt geändert:
§ 18 Abs. 3 wird aufgehoben.
§ 19 Satz 3 wird gestrichen.
§ 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 Satz 3 wird aufgehoben.
Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert:
§ 14 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
Der bisherige Absatz 4 wird aufgehoben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.