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In § 1 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts (AGLMBG-ZuVO) vom 24. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 458) wird die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
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